Die Frisur hat bis zum Schluss perfekt gehalten! Herzlichen Dank nochmal, liebe Marion.
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen BRAUTWERK by Marion Hartmann
Geltungsbereich |
Die nachfolgenden AGB bilden die Grundlage aller Geschäftsbeziehungen und gelten für alle erteilten Aufträge zwischen Marion Hartmann (Brautwerk) und dem Kunden (Vertragspartner) am vereinbarten Datum dar. Marion Hartmann ist jederzeit berechtigt die allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Marion Hartmann übernimmt keine Haftung und ist jederzeit zum Rücktritt berechtigt. |
Vertragszustandekommen / Buchung |
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt für alle angefragten Leistungen mit anschließender Auftragsbestätigung zustande, die von Brautwerk mündlich, per SMS oder per e-Mail bestätigt wurden. |
Vertragsgegenstand |
Der Vertrag gilt für alle in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen sowie für nachträglich mündlich/fernmündlich oder schriftlich hinzu gebuchte Leistungen. Diese Leistungen umfassen u.a. Brautstyling, Braut Make-up, Event-Styling zusätzliche Haarstylings sowie Hochsteckfrisuren und/oder Make-up für weitere Personen (Hochzeitsgäste). |
Mobiler Service / Kilometerpauschale |
Bei einer Anfahrt außerhalb des Tegernseer Tals wird eine zusätzliche Anfahrtspauschale berechnet. Diese wird zuvor je nach Entfernung und zeitlichen Aufwand persönlich vereinbart. Das Honorar richtet sich nach der aktuellen Brautwerk Preisliste und versteht sich inclusive der jeweils in Deutschland geltenden Mehrwertsteuer. Spätestens bei Auftragserfüllung wird der ganze Betrag in bar zur Zahlung fällig. |
Preise und Zahlungsbedingungen |
Die Preise der verschiedenen Styling Angebote sind den aktuell gültigen Preislisten zu entnehmen. Zusätzliche Kosten werden für Fahrtwege ausserhalb des Teegernseer Tals in Rechnung gestellt. Spontan angefragte Dienstleistungen vor Ort wie z.b.Stylings werden ebenfalls separat berechnet und sind bei Auftragserfüllung sofort zur Zahlung fällig. Alle in der Auftragsbestätigung oder anderweitig angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils in Deutschland geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Am Tag des Probetermins ist eine Anzahlung in bar oder per EC zu entrichten (Kartenzahlung nur im Studio). Diese Anzahlung beträgt 50% des Gesamtbetrages vom jeweils gebuchten Brautpaket. Der Restbetrag inklusive aller sonstigen Kosten (Fahrtkosten, zusätzliche Stylings) ist am Tag der endgültigen Leistungserbringung (Hochzeitstag/Event) in bar fällig. |
Nichteinhaltung des Styling Termins |
Marion Hartmann (Brautwerk) kann ohne Angabe von Gründen, von dem vereinbarten Vertrag zurücktreten. Sollte es vorkommen, dass Brautwerk im Falle von Krankheit oder höherer Gewalt kurz vor dem vereinbarten Termin ein Styling absagen muss, wird Brautwerk einen adäquaten Ersatz-Stylisten zur Verfügung stellen. |
Stornierung |
Hochzeitspaare buchen ihr Styling schon viele Monate im Voraus. Aus diesem Grund ist bei einer kurzfristigen Absage nicht davon auszugehen, dass dieses Zeitfenster neu zu vergeben ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass jede kurzfristige Stornierung einen betriebswirtschaftlichen Ausfall bedeutet, der Ihnen als Vertragspartner prozentual abhängig von dem Stornierungszeitraum in Rechnung gestellt wird. Bei einer Stornierung durch den Vertragspartner fallen für die aller zuvor vereinbarten Zusatzleistungen folgende Stornierungskosten an: • Stornierung bis 8 Wochen vor dem Termin 50% vom Auftragwert • Stornierung bis 4 Wochen vor dem Termin 100% vom Auftragwert In diesen Fällen sind die Beträge mit der Stornierung zur sofortigen Zahlung fällig. Termine bei dem bereits eine 50% Anzahlung geleistet wurde, werden bei einer Stornierung nicht zurück erstattet. |
Vielen Dank für ihr Verständnis. Ihr BRAUTWERK Team |